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Rechtssicherheit

Das generelle Werbeverbot für Ärzte wurde 2001 nochmals gelockert. Seitdem dürfen auch Ärzte werben. Viele Ärzte sind nach wie vor unsicher, was erlaubt ist und was nicht. Korrekt ist: Sachliche Werbung ist erlaubt. Auf Wunsch lassen wir Ihre gesamte Außenkommunikation durch einen Rechtsanwalt überprüfen.